Eure Beratungsstelle zum Thema Jugend und Europa in Oldenburg
Reisen in Zeiten der Covid-19 Pandemie

Reisen in Zeiten der Covid-19 Pandemie

Viele Menschen sind zurzeit verunsichert, ob und wie Reisen in der aktuellen Pandemielage noch möglich ist. Die Antwort darauf lautet, theoretisch ja, aber es kommt ganz darauf an wohin die Reise gehen soll. Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen grundsätzlich noch möglich, mit Ausnahme von ein paar Ländern, wie z. B. Dänemark, wo die Grenzen geschlossen wurden.

Wie eine Reise verlaufen kann beschreiben wir am Beispiel Italien.

Trotz des eingeschränkten Flugverkehrs ist es relativ einfach aus Deutschland nach Italien zu reisen. Denn bislang gilt innerhalb Europas kein Reiseverbot, es wurden lediglich Reisewarnungen ausgesprochen. Vor der Einreise muss jeder Passagier eine sog. Selbsterklärung ausfüllen und unterzeichnen. Diese gibt an, wo die Reise begann, wo sie hingeht und unter welcher Adresse die reisende Person unterkommen wird. Direkt nach der Landung muss sich jeder Reisende einem Corona-Schnelltest unterziehen. Diese Tests sind kostenlos und dauern in der Regel ca. 15 Minuten. Bei einem, im schlimmsten Fall positiven Ergebnis, muss die getestete Person in Häusliche Quarantäne, wie in Deutschland auch. In Italien gelten durch die Pandemie strenge Maßnahmen. Es herrscht eine allgemeine Maskenpflicht, sobald man die eigene Wohnung verlassen hat. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss also immer und überall getragen werden. Auch das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt. So müssen Bars und Restaurants spätestens um 18 Uhr schießen, ab dann kann Essen nur noch zum Mitnehmen oder zur Auslieferung bestellt werden.

Abgesehen von kulturellen Veranstaltungen sind Museen und öffentliche Einrichtungen geöffnet.

Bei der Rückreise nach Deutschland ist zu beachten, dass eine sog. Aussteigerkarte für das RKI ausgefüllt werden muss. Diese gleicht der oben genannten Selbsterklärung und gibt Auskunft über die reisende Person, ihr Reiseziel und darüber, ob ein Corona-Test durchgeführt wurde oder wird. Reiserückkehrer müssen auch in Deutschland in eine vierzehntägige Quarantäne, es sei denn, es liegt ein negatives Testergebnis vor. Dieser Corona-Test kann entweder innerhalb 48 Stunden vor der Einreise in Deutschland oder nach der Rückkehr in Deutschland gemacht werden. Bis das Testergebnis vorliegt, gilt die Quarantänepflicht. Verpflichtend ist außerdem, dass sich die gereiste Person bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Hierbei handelt es sich um ein Online-Melde-Formular, in dem Daten zur Person und der vergangenen Reise gemacht werden müssen.

Wir betonen, dass dies der Stand vom 02.11.2020 ist, in der derzeitigen Situation können sich diese Angaben stetig ändern.

Abschießend sei gesagt, dass Reisen weitestgehend vermieden werden sollte. Vor allem touristische Reisen sollten unter keinen Umständen unternommen werden. Ausnahmen sind vor allem Geschäftsreisen und Reisen, um evtl. Lebenspartner und Familienangehörige zu besuchen.